Sicherungsmaßnahme
RMD UG (haftungsbeschränkt)
Neuberg
Das Amtsgericht Hanau hat zur RMD UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2022, Aktenzeichen 70 IN 367/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 367/21
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93643
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.01.2022
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Julia Kappel-Gnirs
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 300 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vergabe von Bauleistungen, Fassadenreinigungen, Dachbeschichtungen und Fassadenbeschichtungen, sowie sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem obigen Gesellschaftszweck sofern sie keiner Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 70 IN 367/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RMD UG (haftungsbeschränkt), Montastraße 17, 63543 Neuberg (AG Hanau, HRB 93643), vertr. d.: Sabine Hank, Montastraße 17, 63543 Neuberg, (Geschäftsführerin), ist am 12.01.2022 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihr zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 - 0, Fax: 069 / 91 30 92 - 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 12.01.2022
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 - 0, Fax: 069 / 91 30 92 - 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 12.01.2022