Insolvenzbekanntmachung

RMD UG (haftungsbeschränkt)

Neuberg

Das Amtsgericht Hanau hat zur RMD UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 70 IN 367/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 367/21
Registerbezug
Hanau, HRB 93643
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vergabe von Bauleistungen, Fassadenreinigungen, Dachbeschichtungen und Fassadenbeschichtungen, sowie sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem obigen Gesellschaftszweck sofern sie keiner Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.

Veröffentlichungstext

70 IN 367/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMD UG (haftungsbeschränkt), Montastraße 17, 63543 Neuberg (AG Hanau, HRB 93643), vertr. d.: Heinz Hank, Montastraße 17, 63543 Neuberg, (Gesellschafter), ist am 21.07.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 21.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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