Aufhebung des Verfahrens
RM-Bau UG (haftungsbeschränkt)
Mettingen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur RM-Bau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 84 IN 13/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 84 IN 13/25
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 14537
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Betriebswirt Ulrich Zerrath
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bauunternehmen Hochbau/Tiefbau/Stahlbau, die Herstellung von Fertigteiltreppen, Balkone und weitere Betonfertigteile.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 13/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14537 eingetragenen RM-Bau UG (haftungsbeschränkt), Schlickelmannweg 4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Laura Mehmedovic, Schickelmannweg 4, 49497 Mettingen
Insolvenzverwalter: Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen
wird heute, am 06.08.2026, um 16:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 13/25
Amtsgericht Münster, 06.08.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14537 eingetragenen RM-Bau UG (haftungsbeschränkt), Schlickelmannweg 4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Laura Mehmedovic, Schickelmannweg 4, 49497 Mettingen
Insolvenzverwalter: Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen
wird heute, am 06.08.2026, um 16:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 13/25
Amtsgericht Münster, 06.08.2026