Aufhebung des Verfahrens

RM-Bau UG (haftungsbeschränkt)

Mettingen

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur RM-Bau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 84 IN 13/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
84 IN 13/25
Registerbezug
Steinfurt, HRB 14537
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Betriebswirt Ulrich Zerrath
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bauunternehmen Hochbau/Tiefbau/Stahlbau, die Herstellung von Fertigteiltreppen, Balkone und weitere Betonfertigteile.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 13/25

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14537 eingetragenen RM-Bau UG (haftungsbeschränkt), Schlickelmannweg 4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Laura Mehmedovic, Schickelmannweg 4, 49497 Mettingen

Insolvenzverwalter: Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen

wird heute, am 06.08.2026, um 16:04 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

84 IN 13/25
Amtsgericht Münster, 06.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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