Schlusstermin

RM-Bau UG (haftungsbeschränkt)

Mettingen

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur RM-Bau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.05.2026, Aktenzeichen 84 IN 13/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
84 IN 13/25
Registerbezug
Steinfurt, HRB 14537
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.05.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bauunternehmen Hochbau/Tiefbau/Stahlbau, die Herstellung von Fertigteiltreppen, Balkone und weitere Betonfertigteile.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 13/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14537 eingetragenen RM-Bau UG (haftungsbeschränkt), Schlickelmannweg 4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Laura Mehmedovic, Schickelmannweg 4, 49497 Mettingen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussbericht des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

84 IN 13/25
Amtsgericht Münster, 15.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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