Insolvenzbekanntmachung
Ritz und Krämer Immobilien eGbR
Bruchsal
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Ritz und Krämer Immobilien eGbR eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 105 IN 984/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 105 IN 984/26
- Registerbezug
- Mannheim, GSR 919
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
105 IN 984/26
In dem Verfahren über den Antrag der
Ritz und Krämer Immobilien eGbR
Werner-von-Siemens-Straße 9
76646 Bruchsal
vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter
Lars Krämer und Phlipp Ritz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: GsR 919
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte (für den Gesellschafter Philipp Ritz): Rechtsanwälte PLUP, Hans-Thomas-Straße 2, 68163 Mannheim, Gz.: 1043/25 W06D24/243-26
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 25.08.2026 wird im Rubrum wie folgt berichtigt, dass die richtige Bezeichnung der Gesellschaft lautet :
Ritz und Krämer Immobilien eGbR
(nicht: Phlipp Ritz und Lars Krämer Immobilien GbR)
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Der Beschluss war daher gemäß den §§ 4 InsO, 319 ZPO zu berichtigen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.08.2026
In dem Verfahren über den Antrag der
Ritz und Krämer Immobilien eGbR
Werner-von-Siemens-Straße 9
76646 Bruchsal
vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter
Lars Krämer und Phlipp Ritz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: GsR 919
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte (für den Gesellschafter Philipp Ritz): Rechtsanwälte PLUP, Hans-Thomas-Straße 2, 68163 Mannheim, Gz.: 1043/25 W06D24/243-26
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 25.08.2026 wird im Rubrum wie folgt berichtigt, dass die richtige Bezeichnung der Gesellschaft lautet :
Ritz und Krämer Immobilien eGbR
(nicht: Phlipp Ritz und Lars Krämer Immobilien GbR)
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Der Beschluss war daher gemäß den §§ 4 InsO, 319 ZPO zu berichtigen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.08.2026