Forderungsprüfung

Beata Gocner Bauträger GmbH

Graben-Neudorf

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Beata Gocner Bauträger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 70 IN 973/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 973/22
Registerbezug
Mannheim, HRB 705621
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, dessen Verwaltung und Vermietung, sowie die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Grundstücksgesellschaften sowie das Führen von Geschäften von Beteiligungsunternehmen, auch als persönlich haftender Gesellschafter. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Vermittlung oder der Nachweis von Verträ …

Veröffentlichungstext

70 IN 973/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Beata Gocner Bauträger GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 29 b, 76676 Graben-Neudorf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 705621
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Christian Loder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt, Gz.: CL/CL/000572-23

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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