Forderungsprüfung

Ritter, Julian

Flensburg

Das Amtsgericht Flensburg hat zur Ritter, Julian eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2024, Aktenzeichen 56 IN 57/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 57/24
Registerbezug
Flensburg, HRA 10888 FL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
12.12.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

56 IN 57/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Julian Ritter e.K., geboren am 03.08.1997, Friesische Straße 34, 24937 Flensburg
- Schuldner -

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 06.12.2024 von der Prüfung ausgenommenen und mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 2, 4, 8, 11, 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.01.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 11.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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