Schlusstermin

Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation

Delbrück

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 2 IN 270/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 270/18
Registerbezug
Paderborn, HRA 4307
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 270/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4307 eingetragenen Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation, Landstraße 27, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück und die persönlich haftende Gesellschafterin Ringkamp Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Landstraße 27, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Ringkamp, Landstraße 27, 33129 Delbrück, und Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23 , 33129 Delbrück,

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 270/18
Amtsgericht Paderborn, 10.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme