Sicherungsmaßnahme
Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation
Delbrück
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2018, Aktenzeichen 2 IN 270/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 270/18
- Registerbezug
- Paderborn, HRA HRA 4307
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.10.2018
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Oliver Ehrhardt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 270/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4307 eingetragenen
Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation, Landstraße 27, 33129
Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6785 eingetragene
Ringkamp Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Landstraße 27, 33129 Delbrück,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Ringkamp, Figgenweg 23, 33129
Delbrück und Klaus Ringkamp, Landstraße 27, 33129 Delbrück die Liquidatoren
Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23, 33129 Delbrück
ist am 24.10.2018, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser
Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 270/18
Amtsgericht Paderborn, 24.10.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4307 eingetragenen
Ringkamp Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG in Liquidation, Landstraße 27, 33129
Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6785 eingetragene
Ringkamp Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Landstraße 27, 33129 Delbrück,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Ringkamp, Figgenweg 23, 33129
Delbrück und Klaus Ringkamp, Landstraße 27, 33129 Delbrück die Liquidatoren
Herrn Manfred Ringkamp, Figgenweg 23, 33129 Delbrück
ist am 24.10.2018, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser
Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 270/18
Amtsgericht Paderborn, 24.10.2018