Forderungsprüfung
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG
Mainstockheim
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2024, Aktenzeichen IN 199/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 199/22
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 7858
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.05.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 199/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG, An der Ziegelhütte 18, 97320 Mainstockheim, vertreten durch die Komplementärin Richter Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Richter Fabian und Richter Florian
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 7858
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 - 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 07.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG, An der Ziegelhütte 18, 97320 Mainstockheim, vertreten durch die Komplementärin Richter Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Richter Fabian und Richter Florian
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 7858
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 - 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 07.05.2024