Masseunzulänglichkeit
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG
Mainstockheim
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen IN 199/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 199/22
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 7858
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 199/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG, An der Ziegelhütte 18, 97320 Mainstockheim,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 98.175,44 EUR vorhanden. Die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO beziffern sich auf 33.755,11 EUR. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 416.398,91 EUR festgestellt. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO wurde am 06.12.2022 angezeigt. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. An Insolvenztabellengläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 199/22 niedergelegt.
mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Herrmann als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, 20.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG, An der Ziegelhütte 18, 97320 Mainstockheim,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 98.175,44 EUR vorhanden. Die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO beziffern sich auf 33.755,11 EUR. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 416.398,91 EUR festgestellt. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO wurde am 06.12.2022 angezeigt. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. An Insolvenztabellengläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 199/22 niedergelegt.
mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Herrmann als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, 20.10.2026