Masseunzulänglichkeit

Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG

Mainstockheim

Das Amtsgericht Würzburg hat zur Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen IN 199/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Würzburg
Aktenzeichen
IN 199/22
Registerbezug
Würzburg, HRA 7858
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
20.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

IN 199/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG, An der Ziegelhütte 18, 97320 Mainstockheim,

findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 98.175,44 EUR vorhanden. Die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO beziffern sich auf 33.755,11 EUR. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 416.398,91 EUR festgestellt. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO wurde am 06.12.2022 angezeigt. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. An Insolvenztabellengläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 199/22 niedergelegt.

mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Herrmann als Insolvenzverwalter

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, 20.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung