Insolvenzbekanntmachung
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG
Mainstockheim
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2023, Aktenzeichen IN 199/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 199/22
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 7858
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.12.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 199/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG, An der Ziegelhütte 18, 97320 Mainstockheim, vertreten durch die Komplementärin Richter Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Richter Fabian und Richter Florian
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 7858
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Schuldanerkenntnis- und Ratenzahlungsvereinbarung
I.
Herr Florian Richter und Herr Fabian Richter erkennen an, dem Insolvenzverwalter als Gesamtschuldner einen Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro zu schulden.
II.
Der Insolvenzverwalter räumt den beiden Gesamtschuldnern ein, die unter Ziffer I anerkannte Forderung durch Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von insgesamt 30.000,00 Euro abzugelten. Die Ableistung ist wie nachfolgend aufgeführt vorzunehmen:
- Einmalzahlung über 15.888,70 Euro, zahlbar unmittelbar, nachdem Herr Florian Richter oder Herr Fabian Richter von der Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Abschluss dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben,
- Ratenzahlung über insgesamt 12.000,00 Euro, zahlbar in insgesamt 12 monatlichen Raten zu 1.000,00 Euro, jeweils zum Monatsbeginn, erstmals am 01.01.2024,
- Verrechnung von 2.111,30 Euro aus dem der Richter GbR zustehenden Zahlungseingang vom 06.09.2023 auf dem Insolvenzsonderkonto.
Die Gesamtschuldner versichern, dass sie die Zustimmung der weiteren Gesellschafter der Richter GbR zu obiger Verrechnung eingeholt haben und stellen den Insolvenzverwalter im Innenverhältnis von etwaigen Rückforderungsansprüchen frei.
Die Gesamtschuldner sind jederzeit zur sofortigen Tilgung der jeweiligen Restschuld und/oder Zahlung höherer Raten bzw. zur Leistung von Sonderzahlungen berechtigt.
Die Zahlungen sind auf das Insolvenzsonderkonto zu leisten.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen die Schuldner in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 9 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die Verzugszinsen fallen an, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang auf dem genannten Insolvenzsonderkonto.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 21.12.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, 97070 Würzburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 04.12.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Richter Raumbegrünung GmbH & Co. KG, An der Ziegelhütte 18, 97320 Mainstockheim, vertreten durch die Komplementärin Richter Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Richter Fabian und Richter Florian
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 7858
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Schuldanerkenntnis- und Ratenzahlungsvereinbarung
I.
Herr Florian Richter und Herr Fabian Richter erkennen an, dem Insolvenzverwalter als Gesamtschuldner einen Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro zu schulden.
II.
Der Insolvenzverwalter räumt den beiden Gesamtschuldnern ein, die unter Ziffer I anerkannte Forderung durch Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von insgesamt 30.000,00 Euro abzugelten. Die Ableistung ist wie nachfolgend aufgeführt vorzunehmen:
- Einmalzahlung über 15.888,70 Euro, zahlbar unmittelbar, nachdem Herr Florian Richter oder Herr Fabian Richter von der Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Abschluss dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben,
- Ratenzahlung über insgesamt 12.000,00 Euro, zahlbar in insgesamt 12 monatlichen Raten zu 1.000,00 Euro, jeweils zum Monatsbeginn, erstmals am 01.01.2024,
- Verrechnung von 2.111,30 Euro aus dem der Richter GbR zustehenden Zahlungseingang vom 06.09.2023 auf dem Insolvenzsonderkonto.
Die Gesamtschuldner versichern, dass sie die Zustimmung der weiteren Gesellschafter der Richter GbR zu obiger Verrechnung eingeholt haben und stellen den Insolvenzverwalter im Innenverhältnis von etwaigen Rückforderungsansprüchen frei.
Die Gesamtschuldner sind jederzeit zur sofortigen Tilgung der jeweiligen Restschuld und/oder Zahlung höherer Raten bzw. zur Leistung von Sonderzahlungen berechtigt.
Die Zahlungen sind auf das Insolvenzsonderkonto zu leisten.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen die Schuldner in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 9 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die Verzugszinsen fallen an, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang auf dem genannten Insolvenzsonderkonto.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 21.12.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, 97070 Würzburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 04.12.2023