Insolvenzbekanntmachung
RGO Massivhaus Ingenieur- und Generalübernehmer GmbH
Kesselsdorf
Das Amtsgericht Dresden hat zur RGO Massivhaus Ingenieur- und Generalübernehmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2023, Aktenzeichen 542 IN 1656/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1656/19
- Registerbezug
- Dresden, HRB 21487
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 24.08.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1656/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGO Massivhaus Ingenieur- und Generalübernehmer GmbH, Zur Alten Poststraße 1, 01723 Kesselsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 21487
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Schlinz
ergeht am 23.08.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag 08.09.2023, 9:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Der zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin Falk Schlinz zur Erledigung von Haftungsansprüchen germ. § 64 GmbHG am 14.08.2023 geschlossene Vergleich, wonach diese Ansprüche gegen Zahlung von 6000 EUR nicht weiterverfolgt werden, wird genehmigt
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Aktenzeichen: 542 IN 1656/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGO Massivhaus Ingenieur- und Generalübernehmer GmbH, Zur Alten Poststraße 1, 01723 Kesselsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 21487
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Schlinz
ergeht am 23.08.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag 08.09.2023, 9:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Der zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin Falk Schlinz zur Erledigung von Haftungsansprüchen germ. § 64 GmbHG am 14.08.2023 geschlossene Vergleich, wonach diese Ansprüche gegen Zahlung von 6000 EUR nicht weiterverfolgt werden, wird genehmigt
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.