Insolvenzbekanntmachung
RGO Massivhaus Ingenieur- und Generalübernehmer GmbH
Kesselsdorf
Das Amtsgericht Dresden hat zur RGO Massivhaus Ingenieur- und Generalübernehmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2021, Aktenzeichen 542 IN 1656/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1656/19
- Registerbezug
- Dresden, HRB 21487
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 12.02.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 542 IN 1656/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGO Massivhaus Ingenieur- und
Generalübernehmer GmbH, Zur Alten Poststraße 1, 01723 Kesselsdorf, Amtsgericht
Dresden , HRB 21487
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Schlinz
ergeht am 11.02.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf:
Montag, den 01.03.2021, 10.00 Uhr
Amtsgericht Dresden, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1, Saal C 301
Auf der Tagesordnung steht:
Entscheidung der Gläubigerversammlung über das weitere Vorgehen der
Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Aktionär Herrn Marco Lamsouguer und
gegen Herrn Mike Renner. Der Insolvenzverwalter regt hierzu ein
außergerichtliches
Güteverfahren bei der CenaCom GmbH in Karlsruhe an.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung
als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Es ergeht im Hinblick auf die Corona-Pandemie gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen (0351-4463412).
2. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
3. Verhandlungsteilnehmer haben im Gerichtsgebäude und im Sitzungssaal während
des gesamten Termins eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2-Maske oder
OP-Maske) zu tragen.
4. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Sachverständige, Gerichtspersonen, Vorführbeamte) müssen sich vor dem Betreten
des Sitzungssaales gründlich die Hände zu waschen.
5. Das Gerichtsgebäude ist nach dem Termin unverzüglich zu verlassen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
542 IN 1656/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.02.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGO Massivhaus Ingenieur- und
Generalübernehmer GmbH, Zur Alten Poststraße 1, 01723 Kesselsdorf, Amtsgericht
Dresden , HRB 21487
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Schlinz
ergeht am 11.02.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf:
Montag, den 01.03.2021, 10.00 Uhr
Amtsgericht Dresden, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1, Saal C 301
Auf der Tagesordnung steht:
Entscheidung der Gläubigerversammlung über das weitere Vorgehen der
Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Aktionär Herrn Marco Lamsouguer und
gegen Herrn Mike Renner. Der Insolvenzverwalter regt hierzu ein
außergerichtliches
Güteverfahren bei der CenaCom GmbH in Karlsruhe an.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung
als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Es ergeht im Hinblick auf die Corona-Pandemie gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen (0351-4463412).
2. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
3. Verhandlungsteilnehmer haben im Gerichtsgebäude und im Sitzungssaal während
des gesamten Termins eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2-Maske oder
OP-Maske) zu tragen.
4. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Sachverständige, Gerichtspersonen, Vorführbeamte) müssen sich vor dem Betreten
des Sitzungssaales gründlich die Hände zu waschen.
5. Das Gerichtsgebäude ist nach dem Termin unverzüglich zu verlassen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
542 IN 1656/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.02.2021