Aufhebung des Verfahrens

Reederei MS "Magellan Planet" Schiffahrts GmbH & Co.KG vertr.d.d. persönlich haftende Gesellschafterin, Drittes Magellan Reedereikontor Beteiligungsgesellschaft mbH, Sylt-Morsum,d wiederum vertr.d.d.alleinvertretungsberechtigten GF. Milad Motemadi

Stade

Das Amtsgericht Stade hat zur Reederei MS "Magellan Planet" Schiffahrts GmbH & Co.KG vertr.d.d. persönlich haftende Gesellschafterin, Drittes Magellan Reedereikontor Beteiligungsgesellschaft mbH, Sylt-Morsum,d wiederum vertr.d.d.alleinvertretungsberechtigten GF. Milad Motemadi eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen 73 IN 63/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stade
Aktenzeichen
73 IN 63/17
Registerbezug
Tostedt, HRA 202258
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.08.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

73 IN 63/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reederei MS "Magellan Planet" Schiffahrts GmbH & Co.KG vertr.d.d. persönlich haftende Gesellschafterin, Drittes Magellan Reedereikontor Beteiligungsgesellschaft mbH, Sylt-Morsum,d wiederum vertr.d.d.alleinvertretungsberechtigten GF. Milad Motemadi, An der Werft 2, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 202258), vertr. d.: Milad Motemadi, An der Werft 2, 21680 Stade, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 18.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in der Zeit vom 23.05.2017 bis 06.09.2017 festzusetzen. Er macht 25 % der Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.687.540,82 EUR geltend zuzüglich eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 90 % für den mit der Fortführung des Schiffsbetriebs verbundenen Mehraufwand nebst Auslagen und Umsatzsteuer.
Zudem hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 81.965,40 EUR nebst Auslagen und Umsatzsteuer sowie eines Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 35 % im Hinblick auf die Fortführung des Schiffsbetriebs beantragt.
Darüber hinaus wird für die aus den Einnahmen aus der Kommanditistenhaftung bestehende Sondermasse in Höhe von insgesamt 349.916,75 EUR die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV zuzüglich eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV für die Mehrbelastung aufgrund der besonderen rechtlichen Probleme in Höhe von 40 % nebst Auslagen und Umsatzsteuer geltend gemacht.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Stade, 21.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Aufhebung des Verfahrens