Abweisung mangels Masse

Mitera Lux UG (haftungsbeschränkt)

Iserlohn

Das Amtsgericht Hagen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Mitera Lux UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 109 IN 118/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 118/26
Registerbezug
Iserlohn, HRB 11287
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen holistische Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung, Achtsamkeit, Beratung und digitale Medienproduktion.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 118/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 11287 eingetragenen Mitera Lux UG (haftungsbeschränkt), Am Großen Teich 20, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andres Hector Risse,

Geschäftszweig: Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen holistische Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung, Achtsamkeit, Beratung und digitale Medienproduktion

ist der am 31.08.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 30.08.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 03.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Hagen, 03.11.2026
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