Verteilungsverzeichnis
Rabe GmbH
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Rabe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2025, Aktenzeichen 74 IN 262/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 74 IN 262/18
- Registerbezug
- Köln, HRB 48959
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 262/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48959 eingetragenen Rabe GmbH, Kiesweg 19, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Erika Adams, Hardenbergstr. 4 c, 51373 Leverkusen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 514.659,77 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 206.065,82 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 262/18
Amtsgericht Köln, 08.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48959 eingetragenen Rabe GmbH, Kiesweg 19, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Erika Adams, Hardenbergstr. 4 c, 51373 Leverkusen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 514.659,77 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 206.065,82 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 262/18
Amtsgericht Köln, 08.12.2025