Sicherungsmaßnahme
Rabe GmbH
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Rabe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2018, Aktenzeichen 74 IN 262/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 74 IN 262/18
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 48959
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.12.2018
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Jochen Müller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 216/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48959 eingetragenen Rabe
GmbH, Kiesweg 19, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Erika Adams, Kiesweg 19, 51373 Leverkusen,
Geschäftszweig: der Handel mit Granit und Kunststein und deren Verlegung
ist am 04.12.2018, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller,
Gerichtsstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
74 IN 216/18
Amtsgericht Köln, 04.12.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48959 eingetragenen Rabe
GmbH, Kiesweg 19, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Erika Adams, Kiesweg 19, 51373 Leverkusen,
Geschäftszweig: der Handel mit Granit und Kunststein und deren Verlegung
ist am 04.12.2018, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller,
Gerichtsstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
74 IN 216/18
Amtsgericht Köln, 04.12.2018