Forderungsprüfung

Rabe GmbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Köln hat zur Rabe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2020, Aktenzeichen 74 IN 262/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 262/18
Registerbezug
Köln, HRB HRB 48959
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.06.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 262/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 48959 eingetragenen Rabe
GmbH, Kiesweg 19, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Erika Adams, Hardenbergstr. 4 c, 51373 Leverkusen

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch
nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag
ist

Freitag,der 16.10.2020.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 16.09.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.

Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

74 IN 262/18
Amtsgericht Köln, 19.06.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme