Masseunzulänglichkeit
QUANTUM DENTAL GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur QUANTUM DENTAL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 501 IN 236/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 236/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75839
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten aller Art, Handel von Dentalprodukten, Dentalartikeln und Dentalgeräten aller Art, mit Ausnahme der Artikel, für die eine spezielle Zulassung benötigt wird. Vermietung und Verpachtung von Dentalgeräten aller Art.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 236/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75839 eingetragenen QUANTUM DENTAL GmbH, Volmerswerther Straße 80-86, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lenno Andreas Huthmacher,
ist am 20.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
501 IN 236/25
Amtsgericht Düsseldorf, 20.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75839 eingetragenen QUANTUM DENTAL GmbH, Volmerswerther Straße 80-86, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lenno Andreas Huthmacher,
ist am 20.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
501 IN 236/25
Amtsgericht Düsseldorf, 20.02.2026