Masseunzulänglichkeit

QUANTUM DENTAL GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur QUANTUM DENTAL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 501 IN 236/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 236/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 75839
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten aller Art, Handel von Dentalprodukten, Dentalartikeln und Dentalgeräten aller Art, mit Ausnahme der Artikel, für die eine spezielle Zulassung benötigt wird. Vermietung und Verpachtung von Dentalgeräten aller Art.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 236/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75839 eingetragenen QUANTUM DENTAL GmbH, Volmerswerther Straße 80-86, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lenno Andreas Huthmacher,

ist am 20.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

501 IN 236/25
Amtsgericht Düsseldorf, 20.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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