Vergütungsfestsetzung
Purendure Event GmbH & Co. KG
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Purendure Event GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.12.2023, Aktenzeichen 54 IN 559/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 54 IN 559/17
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9091
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.12.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
54 IN 559/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Purendure Event GmbH & Co. KG, Kumpfmühlerstraße 9, 93047 Regensburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Purendure Veranstaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tajsich Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9091
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Groda Anselm, Galgenbergstr. 2c, 93053 Regensburg, Gz.: 001293-16/AG/DP
Das Gericht beabsichtigt über die Vergütungsanträge des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.12.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Purendure Event GmbH & Co. KG, Kumpfmühlerstraße 9, 93047 Regensburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Purendure Veranstaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tajsich Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9091
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Groda Anselm, Galgenbergstr. 2c, 93053 Regensburg, Gz.: 001293-16/AG/DP
Das Gericht beabsichtigt über die Vergütungsanträge des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.12.2023