Sicherungsmaßnahme
Purendure Event GmbH & Co. KG
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Purendure Event GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.12.2017, Aktenzeichen 54 IN 559/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 54 IN 559/17
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9091
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.12.2017
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Rudolf
Veröffentlichungstext
4 IN 559/17
das Amtsgericht Regensburg erlässt am 22.12.2017 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
|wird am 22.12.2017 um 14:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Rudolf
Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)2303910,
Telefax: +49(941)23039120, Email: regensburg@sdk-rae.de.
In dem Verfahren über den Antrag d.
Purendure Event GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Purendure Veranstaltungs GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Tajsich Thomas, geboren am 04.02.1969, Kumpfmühlerstraße 9,
93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9091
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Groda Anselm, Galgenbergstr. 2c, 93053 Regensburg, Gz.:
001293-16/AG/DP
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO) wird der Beschluss vom 22.12.2017 wie folgt ergänzt:
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.12.2017
das Amtsgericht Regensburg erlässt am 22.12.2017 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
|wird am 22.12.2017 um 14:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Rudolf
Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)2303910,
Telefax: +49(941)23039120, Email: regensburg@sdk-rae.de.
In dem Verfahren über den Antrag d.
Purendure Event GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Purendure Veranstaltungs GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Tajsich Thomas, geboren am 04.02.1969, Kumpfmühlerstraße 9,
93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9091
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Groda Anselm, Galgenbergstr. 2c, 93053 Regensburg, Gz.:
001293-16/AG/DP
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO) wird der Beschluss vom 22.12.2017 wie folgt ergänzt:
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.12.2017