Sicherungsmaßnahme
Propeco Housing GmbH & Co. KG
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Propeco Housing GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2026, Aktenzeichen 810 IN 1490/25 P-12-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1490/25 P-12-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRA 50806
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.01.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Robert Schiebe
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1490/25 P-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Propeco Housing GmbH & Co. KG, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 50806), vertr. d.: 1. Propeco Verwaltungs-GmbH, Reuterweg 40, 60323 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Claus Friedrich Tenge-Rietberg, Freiligrathstraße 11, 33617 Bielefeld, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 um 18:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.01.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.01.2026