Insolvenzbekanntmachung
Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH
Nohfelden
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2025, Aktenzeichen 110 IN 52/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 52/23
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100055
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 29.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Vermittlung von Reisen, Entwicklung neuer Reisen Organisation, Marketing und Durchführung von Veranstaltungen mit Gastronomieservice Handel und Vertrieb von Textilien, Nahrungsergänzungsmitteln, Reinigungs- und Pflegemitteln, Dekoartikeln und Wellnessprodukten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 52/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100055 eingetragenen Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH, Obere Seestraße 18, 66625 Nohfelden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sarah Pick,
haben der vorläufige Verwalter und der Verwalter die Festsetzung ihrer Vergütungen und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zu den Vergütungsanträgen der Verwalter wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.08.2025 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters und des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters und des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 52/23
Amtsgericht Saarbrücken, 29.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100055 eingetragenen Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH, Obere Seestraße 18, 66625 Nohfelden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sarah Pick,
haben der vorläufige Verwalter und der Verwalter die Festsetzung ihrer Vergütungen und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zu den Vergütungsanträgen der Verwalter wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.08.2025 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters und des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters und des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 52/23
Amtsgericht Saarbrücken, 29.07.2025