Aufhebung des Verfahrens

Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH

Nohfelden

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2026, Aktenzeichen 110 IN 52/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 52/23
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 100055
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
20.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Udo Michalsky
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermittlung von Reisen, Entwicklung neuer Reisen Organisation, Marketing und Durchführung von Veranstaltungen mit Gastronomieservice Handel und Vertrieb von Textilien, Nahrungsergänzungsmitteln, Reinigungs- und Pflegemitteln, Dekoartikeln und Wellnessprodukten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 52/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100055 eingetragenen Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH, Obere Seestraße 18, 66625 Nohfelden, v.d.d.GF

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert

wird heute, am 20.01.2026, um 11:15 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 52/23
Amtsgericht Saarbrücken, 20.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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