Sicherungsmaßnahme

Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH

Nohfelden

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.11.2023, Aktenzeichen 110 IN 52/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 52/23
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 100055
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
20.11.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Udo Michalsky
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermittlung von Reisen, Entwicklung neuer Reisen Organisation, Marketing und Durchführung von Veranstaltungen mit Gastronomieservice Handel und Vertrieb von Textilien, Nahrungsergänzungsmitteln, Reinigungs- und Pflegemitteln, Dekoartikeln und Wellnessprodukten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 52/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100055 eingetragenen Pro-T.e.a.m. Roeser GmbH, Obere Seestraße 18, 66625 Nohfelden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sarah Pick,

Geschäftszweig: Der Einzelhandel mit Waren aller Art

ist am 17.11.2023, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

110 IN 52/23
Amtsgericht Saarbrücken, 17.11.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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