Aufhebung des Verfahrens
Pro Passivhaus 2020 GmbH
Bad Mergentheim
Das Amtsgericht Crailsheim hat zur Pro Passivhaus 2020 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2020, Aktenzeichen 4 1 IN 30/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 20.07.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 1 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am 03.05.1979, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
wird für die Durchführung einer Gläubigerversammlung gemäß § 5 Abs. 2 InsO das
schriftliche Verfahren aufgehoben und das mündliche Verfahren angeordnet.
Die Anordnung erfolgt gemäß § 75 Abs. 1 InsO auf Antrag des Insolvenzverwalters
vom 29.06.2020.
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Führung von Aktivprozessen bzw. diese im Wege eines Vergleichs
oder Schiedsvertrags beizulegen oder zu vermeiden.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 2140, 2. OG, Schlossplatz 1,
74564 Crailsheim
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 20.07.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am 03.05.1979, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
wird für die Durchführung einer Gläubigerversammlung gemäß § 5 Abs. 2 InsO das
schriftliche Verfahren aufgehoben und das mündliche Verfahren angeordnet.
Die Anordnung erfolgt gemäß § 75 Abs. 1 InsO auf Antrag des Insolvenzverwalters
vom 29.06.2020.
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Führung von Aktivprozessen bzw. diese im Wege eines Vergleichs
oder Schiedsvertrags beizulegen oder zu vermeiden.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 2140, 2. OG, Schlossplatz 1,
74564 Crailsheim
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 20.07.2020