Forderungsprüfung
Pro Passivhaus 2020 GmbH
Bad Mergentheim
Das Amtsgericht Crailsheim hat zur Pro Passivhaus 2020 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.12.2024, Aktenzeichen 4 1 IN 30/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 27.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
5 1 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta Riemesch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 23.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta Riemesch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 23.12.2024