Forderungsprüfung
Pro Passivhaus 2020 GmbH
Bad Mergentheim
Das Amtsgericht Crailsheim hat zur Pro Passivhaus 2020 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.12.2020, Aktenzeichen 4 1 IN 30/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 07.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 1 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am 03.05.1979, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren mit Prüfungsstichtag 07.02.2021.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 07.12.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am 03.05.1979, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren mit Prüfungsstichtag 07.02.2021.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 07.12.2020