Sicherungsmaßnahme

pro-equi GmbH & Co. KG

Oldenburg (Oldenburg)

Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur pro-equi GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.07.2018, Aktenzeichen 33 IN 31/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 31/18
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 205105
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
19.07.2018
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Michael Waculik

Veröffentlichungstext

33 IN 31/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pro-equi
GmbH & Co. KG, Elbestraße 1-5, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRA
205105), vertr. d.: 1. pro-equi Verwaltungs GmbH (AG Oldenburg HRB 211288),
Elbestraße 1-5, 26135 Oldenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.
d.: 1.1. Volker Bialluch, Oldenburg, (Geschäftsführer), 1.2. Frauke Garbrecht,
Oldenburg, (Geschäftsführerin), ist am 19.07.2018 um 09:48 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Waculik,
Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg, Tel.: 0441 77037947, Fax: 0441
77037948, E-Mail: kanzlei@waculik.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 19.07.2018

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme