Forderungsprüfung

PRO BÜRO & KOPIER GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur PRO BÜRO & KOPIER GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 253 IN 32/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 32/23
Registerbezug
Dortmund, HRB 10746
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1993
Stammkapital
77.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Groß- und Einzelhandel von Büromaschinen, Büromöbeln, Büromaterial und Schreibwaren sowie Verkauf von Fotokopien und Bindungen, hochwertigen Schreibgeräten, Lederwaren, Geschenkartikeln, Floristik, Kleinfeuerwerk, Büchern sowie dazu gehörenden Artikeln, der Betrieb von Lottoannahmestellen und Postagenturen und die Beteiligten an gleichartigen Unternehmen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 32/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10746 eingetragenen
PRO BÜRO & KOPIER GmbH, Speicherstraße 1, 44147 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Frau Monika Podszuk, Pulverstr. 26, 44225 Dortmund und
Herrn Christian Podszuk, Stockumer Str. 315, 44227 Dortmund

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 164 - 167) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
11.11.2026.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

253 IN 32/23
Amtsgericht Dortmund, 02.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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