Sicherungsmaßnahme

PRO BÜRO & KOPIER GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur PRO BÜRO & KOPIER GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.03.2023, Aktenzeichen 253 IN 32/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 32/23
Registerbezug
Dortmund, HRB 10746
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.03.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Marvin Bauernfeind
Im Handelsregister seit
1993
Stammkapital
77.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Groß- und Einzelhandel von Büromaschinen, Büromöbeln, Büromaterial und Schreibwaren sowie Verkauf von Fotokopien und Bindungen, hochwertigen Schreibgeräten, Lederwaren, Geschenkartikeln, Floristik, Kleinfeuerwerk, Büchern sowie dazu gehörenden Artikeln, der Betrieb von Lottoannahmestellen und Postagenturen und die Beteiligten an gleichartigen Unternehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 32/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10746 eingetragenen PRO BÜRO & KOPIER GmbH, Speicherstr. 1, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Monika Podszuk und Herrn Christian Podszuk,

Geschäftszweig: der Groß- und Einzelhandel von Büromaschinen, Büromöbeln, Büromaterial und Schreibwaren sowie Verkauf von Fotokopien und Bindungen, pp

ist am 15.03.2023, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

253 IN 32/23
Amtsgericht Dortmund, 15.03.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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