Sicherungsmaßnahme

PPP Bau Invest GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur PPP Bau Invest GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2024, Aktenzeichen 810 IN 451/24 P-6-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 451/24 P-6-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 115259
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.08.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Alexander Eggen
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten in eigener und fremder Regie, auf eigene und fremde Rechnung, Investment in Bau- und Immobilienprojekte, Entwicklung von Immobilienprojekten im Bereich Wohnimmobilien und Geschäftsimmobilien, Ankauf von Grundstücken für Zwecke eigener Bauprojekte

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 451/24 P: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PPP Bau Invest GmbH, Adam-Opel-Straße 16-18, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115259), vertr. d.: Aleksandar Ratic, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2024 um 15:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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