Sicherungsmaßnahme
PPP Bau Invest GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur PPP Bau Invest GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2024, Aktenzeichen 810 IN 451/24 P-6-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 451/24 P-6-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115259
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Alexander Eggen
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten in eigener und fremder Regie, auf eigene und fremde Rechnung, Investment in Bau- und Immobilienprojekte, Entwicklung von Immobilienprojekten im Bereich Wohnimmobilien und Geschäftsimmobilien, Ankauf von Grundstücken für Zwecke eigener Bauprojekte
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 451/24 P: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PPP Bau Invest GmbH, Adam-Opel-Straße 16-18, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115259), vertr. d.: Aleksandar Ratic, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2024 um 15:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.07.2024
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.07.2024