Eröffnung des Verfahrens

Popovic Bau GmbH

Landau in der Pfalz

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat über das Vermögen der Popovic Bau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 06.10.2022, Aktenzeichen 3 IN 127/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 127/21
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 32212
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
06.10.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

3 IN 127/21
26.09.2022

in dem Insolvenzverfahren

Popovic Bau GmbH, Nordring 35 a, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32212),
vertreten durch:
Svetozar Popovic, Nordring 35 a, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),

wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, in Kanzlei Brinkmann & Partner, Augustaanlage 62 - 64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4329280, Fax: 0621-43292827

aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.

XXX EUR
(i. W.: XXX EUR)

entnimmt.

Gründe:

Mit Schriftsatz vom 01.09.2022 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse.

Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.12.2021 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.

Der zu bewilligende Vergütungsvorschuss soll die bis dahin erbrachte Tätigkeit des Insolvenzverwalters abgelten. Die Höhe ist jedenfalls bei ausreichender Liquidität der Insolvenzmasse regelmäßig unter Berücksichtigung der Berechnungsmerkmale der §§ 1 bis 3 InsVV zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 01. Oktober 2002 - IX ZB 53/02 -, juris).

Der beantragte Vorschuss entspricht den vorstehenden Kriterien und den Regeln der InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme