Forderungsprüfung

Popovic Bau GmbH

Landau in der Pfalz

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Popovic Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.09.2023, Aktenzeichen 3 IN 127/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 127/21
Registerbezug
Landau in der Pfalz, HRB 32212
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
13.09.2023
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

3 IN 127/21
04.09.2023

In dem Insolvenzverfahren

Popovic Bau GmbH, Nordring 35 a, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32212),
vertreten durch:
Svetozar Popovic, Badstraße 2, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),

hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:

Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 16.11.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.

Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.

Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme