Insolvenzbekanntmachung
plumsoft Systemhaus GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur plumsoft Systemhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 2 IN 335/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 335/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 8098
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Leistungen in den Bereichen Internet, Netzwerktechnik, EDV- Schulungen, Telekommunikation, Hard- und Softwareverkauf, Softwareentwicklung, Design, EDV-Consulting, sowie Management.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
2 IN 335/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
plumsoft Systemhaus GmbH, Bahnhofstraße 18, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Walch Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8098
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 08.10.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 18.12.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Markus Scheffler
Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg
Telefon: +49 (941) 4639260
Telefax: +49 (941) 4639269
Email: regensburg@mhbk.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 08.01.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 27.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
plumsoft Systemhaus GmbH, Bahnhofstraße 18, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Walch Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8098
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 08.10.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 18.12.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Markus Scheffler
Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg
Telefon: +49 (941) 4639260
Telefax: +49 (941) 4639269
Email: regensburg@mhbk.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 08.01.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 27.11.2025