Forderungsprüfung
JC Media GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur JC Media GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 264/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 264/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 3641
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 264/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JC Media GmbH, Karlsbader Straße 8a, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gammel Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 13641
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JC Media GmbH, Karlsbader Straße 8a, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gammel Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 13641
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.10.2026