Forderungsprüfung
plumsoft Systemhaus GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur plumsoft Systemhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2026, Aktenzeichen 2 IN 335/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 335/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 8098
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Leistungen in den Bereichen Internet, Netzwerktechnik, EDV- Schulungen, Telekommunikation, Hard- und Softwareverkauf, Softwareentwicklung, Design, EDV-Consulting, sowie Management.
Veröffentlichungstext
2 IN 335/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
plumsoft Systemhaus GmbH, Bahnhofstraße 18, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Walch Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8098
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
plumsoft Systemhaus GmbH, Bahnhofstraße 18, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Walch Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 8098
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.02.2026