Aufhebung des Verfahrens
plan4 Baudienstleistungen GmbH
Troisdorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur plan4 Baudienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 97 IN 184/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 184/18
- Registerbezug
- Köln, HRB 79133
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Andreas Schulte-Beckhausen
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Vertrieb von Fenster- und Bauelementen und Baustoffen sowie die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Montagedienstleistungen und die Vermittlung von Baudienstleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 184/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenenplan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 27, 50677 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Niering Stock Tömp, Sachsenring 69, 50677 Köln
Rechtsanwälte Allemand & Kemperdick, Geisselstr. 22, 50823 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
97 IN 184/18
Amtsgericht Bonn, 01.04.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenenplan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 27, 50677 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Niering Stock Tömp, Sachsenring 69, 50677 Köln
Rechtsanwälte Allemand & Kemperdick, Geisselstr. 22, 50823 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
97 IN 184/18
Amtsgericht Bonn, 01.04.2026