Sicherungsmaßnahme

PKS SERVICE PK Security und Service GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur PKS SERVICE PK Security und Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2024, Aktenzeichen 810 IN 1653/24 P-9-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1653/24 P-9-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 115174
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
16.12.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Petra Heidenfelder
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Bewachung von Eigentum, von juristischen und natürlichen Personen sowie - Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und Sicherheitsberatung - Erstellen von Sicherheitskonzepten - Vermittlung von Aufträgen und Personal - Arbeitnehmerüberlassung - Kurierdienste - Limousinenservice - Personenschutz - Erbringung von Empfangsdienstleistungen, Ordnerdienstleistungen und Inventurdienst - Hol- und Br …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1653/24 P-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PKS SERVICE PK Security und Service GmbH, Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115174), vertr. d.: Fargol Shadloei, (Geschäftsführerin), ist am 12.12.2024 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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