Abweisung mangels Masse

PK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der PK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1882/25 P-82-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1882/25 P-82-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 120057
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1882/25 P-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PK Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, zuletzt: Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120057), vertr. d.: Peter-Josef Alfred Königstein, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Insolvenzbekanntmachung
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