Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
PHOTO PORST Roth GmbH
Birkenfeld
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat zur PHOTO PORST Roth GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 10 IN 23/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 23/26
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 24478
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 14.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 23/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PHOTO PORST Roth GmbH, Handel m. Foto-, Unterhaltungselektronik- u. Telekommunikationsartikeln, Betrieb Fotostudios, Schneewiesenstraße 13, 55765 Birkenfeld (AG Bad Kreuznach, HRB 24478), vertr. d.: Martin Schlumprecht, als GF der PHOTO PORST Roth GmbH, Schneewiesenstraße 13, 55765 Birkenfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 13.07.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 13.07.2026