Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

PHOTO PORST Roth GmbH

Birkenfeld

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat zur PHOTO PORST Roth GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 10 IN 23/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 23/26
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 24478
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
14.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

10 IN 23/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PHOTO PORST Roth GmbH, Handel m. Foto-, Unterhaltungselektronik- u. Telekommunikationsartikeln, Betrieb Fotostudios, Schneewiesenstraße 13, 55765 Birkenfeld (AG Bad Kreuznach, HRB 24478), vertr. d.: Martin Schlumprecht, als GF der PHOTO PORST Roth GmbH, Schneewiesenstraße 13, 55765 Birkenfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 13.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Sicherungsmaßnahme