Forderungsprüfung
Petersen Pflegedienst GmbH
Hildesheim
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Petersen Pflegedienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen 50 IN 6/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 6/23
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203836
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
50 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Petersen Pflegedienst GmbH, Peiner Str. 34, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203836), vertr. d.: Marco Apostel, Peiner Landstraße 28 d, 31249 Hohenhameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.03.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.03.2026