Insolvenzbekanntmachung

Personale Medizin im Klinikum Schloss Lütgenhof gGmbH

Dassow

Das Amtsgericht Schwerin hat zur Personale Medizin im Klinikum Schloss Lütgenhof gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 580 IN 438/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 438/25
Registerbezug
Schwerin, HRB 14101
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
22.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der bgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung Förderung von Wissenschaft und Forschung (u.a. zum Forschungstopos der Personalen Medizin). 3. Als Zweckverwirklichung sind folgende Tätigkeiten geplant respektive etabliert: - Festlegung von Forschungsstr …
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

580 IN 438/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Personale Medizin im Klinikum Schloss Lütgenhof gGmbH, Ulmenweg 10, 23942 Dassow, vertreten durch den Geschäftsführer Franz A. Gänßler
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14101
- Schuldnerin -

Beschluss:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich mit dem Gesellschafter, Herrn Prof. Dr. Danzer, zur Zahlung von 8.178,06 € bis zum 01.10.2026 zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus der geltend gemachten Forderung wegen einer behauptet fortbestehenden Einlagepflicht

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 17.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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