Forderungsprüfung

ARCTIC Personaldienstleistung GmbH

Wismar

Das Amtsgericht Schwerin hat zur ARCTIC Personaldienstleistung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 580 IN 19/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 19/23
Registerbezug
Schwerin, HRB 5641
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
02.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1997
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Durchführung von Personaldienstleistungen insbesondere von Personalberatung; Arbeitnehmerüberlassung, Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beratung von Unternehmen zur Personalentwicklung

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

5. Veröffentlichung im Internet:

580 IN 19/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ARCTIC Personaldienstleistung GmbH, Ph.-Müller-Straße 65, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 5641
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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