Forderungsprüfung

AURELIA Hotel & Villen GmbH

Schwerin

Das Amtsgericht Schwerin hat zur AURELIA Hotel & Villen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 580 IN 722/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 722/21
Registerbezug
Schwerin, HRB 7803
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
02.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Bewirtschaftung von Ferienappartements und Hotels und Gastronomie.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

580 IN 722/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AURELIA Hotel & Villen GmbH, Dr.-Hans-Wolf-Straße 2, 19055 Schwerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Oldenburg, geb. Langhans
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 7803
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HSP RECHT Raddatz & Leifeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rosa-Luxemburg-Straße 2a, 19053 Schwerin

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.10.2026
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