Insolvenzbekanntmachung
Persocon GmbH
Bremervörde
Das Amtsgericht Stade hat zur Persocon GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 73 IN 34/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 34/20
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 207210
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Baudienstleistungen, Baumanagement und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten als Baubetreuer, ferner Koordinations- und Dienstleistungen im Bereich Bau, Industrie und Logistik sowie die Vermittlung von Werks- und Dienstleistungsverträgen.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
73 IN 34/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Persocon GmbH, Neue Straße 19, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRB 207210), vertr. d.: Marcel Wohlan, Broklandsweg 5, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 02.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 07.10.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 02.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 07.10.2026