Sicherungsmaßnahme

Persocon GmbH

Bremervörde

Das Amtsgericht Stade hat zur Persocon GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2020, Aktenzeichen 73 IN 34/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stade
Aktenzeichen
73 IN 34/20
Registerbezug
Tostedt, HRB 207210
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.06.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Moritz Sponagel

Veröffentlichungstext

73 IN 34/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Persocon
GmbH, Neue Straße 19, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRB 207210), vertr. d.:
Marcel Wohlan, Broklandsweg 5, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), ist am
23.06.2020 um 17:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Dr. Sponagel
Rechtsanwälte, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Tel.: 040/3339958-0, Fax:
0403339958-29, E-Mail: hamburg@sponagel-recht.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 23.06.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme