Masseunzulänglichkeit
Pella Sietas GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Pella Sietas GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2021, Aktenzeichen 67g IN 214/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 214/21
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 89050
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 02.11.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- a) der Bau von Schiffen jeder Art nebst hierzu erforderlichen Zusatzarbeiten wie Reparaturen und Wartung b) die mehrheitliche Beteiligung an anderen Unternehmen c) Schifffahrtsgeschäfte jeder Art d) der erlaubnisfreie Handel mit und der erlaubnisfreie Transport von Waren aller Art.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 214/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89050 eingetragenen Pella Sietas GmbH, Neuenfelder Fährdeich 88, 21129 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Garegin Tsaturov
ist am 01.11.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 214/21
Amtsgericht Hamburg, 01.11.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89050 eingetragenen Pella Sietas GmbH, Neuenfelder Fährdeich 88, 21129 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Garegin Tsaturov
ist am 01.11.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 214/21
Amtsgericht Hamburg, 01.11.2021
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Aufhebung des Verfahrens
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzplan
- Forderungsprüfung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme