Sicherungsmaßnahme

peko rebuilding GmbH

Eppelborn

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur peko rebuilding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 106 IN 78/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
106 IN 78/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 108095
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
16.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Matthias Bayer
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Ausbau, Ankauf und Verkauf von bereits verwendeten und neuen Baustoffen und Bauelementen als Baustoffhändler, deren Wieder- und Neuverwertung in Bauprojekten als Bauherr im eigenen Namen, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben mit der Verwendung von Baustoffen und Bauelementen als Bauunternehmer und Generalübernehmer. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Planun …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 78/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108095 eingetragenen peko rebuilding GmbH, Hauptstraße 1, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sathees Arulanantham, und Herrn Manfred Komenda,

ist am 15.12.2025, um 15:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstrasse 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

106 IN 78/25
Amtsgericht Saarbrücken, 15.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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